Lieferungen und Leistungen der Fleischwaren Blumberg GmbH erfolgen ausschließlich zu folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 119 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen:
a. Die gelieferte Ware bzw. die im nachfolgenden Arbeitsgang gewonnene Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie sämtlicher, auch künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Wir verzichten auf unseren Vorbehalt insoweit, als der Wert der Eigentumsvorbehaltsware den Betrag der offenen Forderung um mehr als 20% übersteigt.
b. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf bzw. der Verarbeitung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und zwar gleich, ob der Verkauf verarbeitet oder unverarbeitet an einen, oder mehrere Abnehmer erfolgte (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt und verpflichtet. Wir sind zum Widerruf dieser Ermächtigung befugt. Auf Verlangen ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen unsere Erzeugnisse veräußert wurden und welche Forderungen aus der Veräußerung noch offen stehen. Wir verzichten auf die Forderungsabtretung insoweit, als der Gesamtbetrag der abgetretenen Forderung den Gesamtwert unserer Forderung um mehr als 20 % dauerhaft und werthaltig übersteigt. Auf Anforderung ist der Besteller verpflichtet, uns eine schriftliche Zessionsurkunde über die abgetretene Forderung auszustellen.
c. Die gelieferte Ware bzw. die im nachfolgenden Arbeitsgang gewonnenen Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung (wie unter a. näher erklärt) weder verpfändet, noch zur Sicherheit an Dritte übereignet werden.
Entsprechend § 286 BGB sind unsere Rechnungen spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Empfang der Gegenleistung fällig. Bei Zahlungsverzug sind derzeit gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, gegenüber Geschäftskunden 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Im Insolvenzfalle steht dem Verkäufer das Aussonderungsrecht im Sinne des § 47 InsO zu.
Mängelrügen bzw. Beanstandungen wegen Gewichtsdifferenzen müssen sofort bei Übernahme der Ware geltend gemacht werden.
Die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für Lieferungen ins Ausland. Insgesamt ist auf das Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort ist Hückeswagen. - Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Rechtsfragen ist das Amtsgericht Wipperfürth, unabhängig von der Höhe des Gegenstandswertes. Dies gilt insbesondere für das Mahnverfahren sowie Scheck- und Wechselansprüche.
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, AGBs stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.